Schulsozialarbeit nach § 13 Kinderjugendhilfegesetz
Gefördert durch:
Schulsozialarbeit soll im Schnittbereich von Schule und Jugendhilfe als Zentrum ein Netz von Leistungsangeboten insbesondere für die Jugendlichen bereitstellen, die im Prozess der beruflichen und sozialen Integration in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind (§13 Abs.1 SGB VIII).
Im Arbeitsfeld von Berufsbildenden Schulen sind dies insbesondere:
Schüler im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
Schüler im Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)
Schüler in der nicht berufsqualifizierenden Berufsfachschule (BFS)
nach Bedarf, Teilnehmer an berufsvorbereitenden Lehrgängen der Arbeitsverwaltung
Im Arbeitsfeld von Regelschulen sind dies insbesondere:
Beratung und Betreuung der Schülerinnen und Schüler bei familiären oder persönlichen Krisen sowie schulischen Problemen
Gruppenangebote und Projektarbeiten zur Vermittlung von Kompetenzen
Beratung und Unterstützung von Eltern und Lehrkräften
Konfliktmanagement und Krisenintervention
In diesem Arbeitsfeld beschäftigen wir Kolleginnen die in Berufsschulen und verschiedenen Regelschulen des Landkreises Gotha eingesetzt sind.