Schulsozialarbeit nach § 13 Kinderjugendhilfegesetz

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Schulsozialarbeit soll im Schnittbereich von Schule und Jugendhilfe als Zentrum ein Netz von Leistungsangeboten insbesondere für die Jugendlichen bereitstellen, die im Prozess der beruflichen und sozialen Integration in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind (§13 Abs.1 SGB VIII).


Im Arbeitsfeld von Berufsbildenden Schulen sind dies insbesondere:

 

Im Arbeitsfeld von Regelschulen sind dies insbesondere:

 

 

In diesem Arbeitsfeld beschäftigen wir Kolleginnen die in Berufsschulen und verschiedenen Regelschulen des Landkreises Gotha eingesetzt sind.

 

  Übersicht für Standorte der Schulsozialarbeit