Jugendarbeit nach §11 und 14 des Kinderjugendhilfegesetz
Arbeitsschwerpunkte:
- Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche
- Vermittlung zwischen Gemeindevertretern und Jugendlichen
- Betreuung der örtlichen Jugendclubs
- Organisation von Ferienfreizeiten
- Beantragung von Fördermitteln
- Sensibilisierung für die Belange der Jugendarbeit
- Individuelle Hilfestellung bei Behördengängen u.ä