Förderung
Der Kreisjugendring gewährt seinen Mitgliedern Zuschüsse für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit aus den für diesen Zweck bereitgestellten Mitteln des Landkreises Gotha. (Die Anträge hierzu findet ihr im Menü Service - Download)
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind:
Die im Kreisjugendring zusammengeschlossenen gemeinnützigen Jugendverbände und Jugendgemeinschaften mit ihren örtlichen Gruppen. Für die Teilnahme an Veranstaltungen des Kreisjugendringes selbst werden keine Zuschüsse gewährt.
Grundsätzlich sind anderweitige Zuschußmöglichkeiten vorrangig auszuschöpfen. Eine Doppelförderung durch den Landkreis Gotha und den Kreisjugendring Gotha e.V. ist ausgeschlossen.
2. Form der Antragstellung
Die Anträge sind auf Formblättern des Kreisjugendrings in einfacher Ausfertigung einzureichen. Voraussetzung für die Bearbeitung eines Antrages ist das vollständige und gewissenhafte Ausfüllen der Formblätter, welche u.a. eine inhaltliche Projektdarstellung beinhalten müssen. Ein Antrag auf finanzielle Unterstützung muß vor Beginn der Maßnahme bzw. der Anschaffung von Materialien eingereicht werden.
3. Höhe des Zuschusses
a) Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus Abschnitt II der Zuschußrichtlinien.
b) Änderungen der in den Richtlinien aufgeführten Höchstsummen sind auf Beschluß des Vorstandes möglich.
c) Der Zuschuß darf das Defizit. das jeweils auf dem Antrag anzugeben ist, nicht überschreiten.
4. Rechtsanspruch
Zuschüsse können nur nach der jeweiligen Finanzlage gewährt werden. Ein Rechtsanspruch kann nicht geltend gemacht werden, auch wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, die einen Zuschuß rechtfertigen würden.
5. Beschlußorgan
Beschlußorgan ist der Vorstand des Kreisjugendring Gotha e.V.
6. Bewilligungsbescheid
Dem/Der Antragsteller/in wird die Bewilligung oder Ablehnung eines Antrages durch Bescheid (bei Ablehnung unter Angabe der Entscheidungsgründe) des Kreisjugendrings schriftlich mitgeteilt.
7. Verwendungsnachweis
Die ordnungsgemäße zweckgebundene Verwendung der Mittel ist vom Antragsteller nachzuweisen. Veränderungen der Maßnahmen sind dem Kreisjugendring vor Beginn des Projektes mitzuteilen. Eventuell zuviel erhaltene Zuschüsse sind dann dem Kreisjugendring ohne Aufforderung sofort zurückzuzahlen.
8. Abrechnung des Zuschusses
Der schriftliche Verwendungsnachweis sollte acht Wochen nach Beendigung der Maßnahme, spätestens jedoch bis zum 15.01. des folgenden Haushaltsjahres beim Kreisjugendring Gotha e.V. eingereicht werden. Maßnahmen im ersten Halbjahr eines Jahres sind bis zum 30.09. abzurechnen.
II. Maßnahmen und Zuschüsse
1. Fahrten, Lager und Schulungen
Gefördert werden Maßnahmen der Jugendverbandsarbeit und die Teilnahme an Maßnahmen, die einer sinnvollen, jugendgemäßen Freizeitgestaltung dienen.
Gefördert werden Fahrten, Zeltlager und Erholungsmaßnahmen (jeweils mind.2 Tage Dauer ). Die Teilnehmer /innen dürfen das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Es wird ein Zuschuß von höchstens 500,00 € je Maßnahme gewährt.
Bei Maßnahmen ab 50 Teilnehmern/innen ist eine Sonderbezuschussung in vorheriger Absprache mit dem Vorstand des Kreisjugendring Gotha e.V. möglich.
1.1 Erforderliche Unterlagen : Antragsformblatt des Kreisjugendring Gotha e.V. mit Projektbeschreibung und Kostenaufstellung
1.2 Für die Abrechnung erforderlich :Abschlußbericht über den Ablauf der Veranstaltung, Teilnehmerliste Quittungen im Original
1.3. Nicht gefördert werden :
- sportliche Wettkampfveranstaltungen, Trainingslager, und sportfachliche Ausbildungslehrgänge
- Veranstaltungen, die überwiegend politischen oder religiösen Charakter tragen
- Schulische Veranstaltungen (Sprachreisen )
- Berufsbezogene Fortbildungsmaßnahmen
- Veranstaltungen bei denen mehr als 25 % der Teilnehmer/-innen älter als 27 Jahre sind
2. Internationale Jugendarbeit
2.1. Im Ausland , wie Pkt.1 Fahrten , Lager und Erholung
2.2. In Inland, sollte bei einem förderwürdigen Projekt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Teilnehmern aus den Landkreis Gotha und den Gästen (50 % ) bestehen. Die Teilnehmer /innen dürfen das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Es wird ein Zuschuß von höchstens 500,00 € je Maßnahme gewährt.
2.3. Erforderliche Unterlagen: Antragsformblatt des Kreisjugendring Gotha e.V. mit Projektbeschreibung und Kostenaufstellung
2.4. Für die Abrechnung erforderlich : Abschlußbericht über den Ablauf der Veranstaltung, Teilnehmerliste Quittungen im Original
3. Förderung von Arbeitsmaterialien und Geräten für die Jugendarbeit
Die Jugendverbände sollen damit geeignete Materialien/Geräte beschaffen können, um ihre Arbeit wirkungsvoll und erfolgreich gestalten zu können. Der Antragsteller muß zusichern, daß die beschafften Geräte /Materialien ausschließlich im Besitz der Jugendorganisation bleiben und nur für Zwecke der Jugendarbeit genutzt werden. Eine kommerzielle Nutzung der Geräte /Materialien ist nicht erlaubt.
- Gefördert werden: Fachliteratur für die Jugendarbeit, Bastelwerkzeuge und material, Kleinsportgeräte (z.B. Bälle, Tischtennisplatten). Technische Geräte (Diaprojektor, CD-Player, Geräte für ein Fotolabor, usw.). Spielmaterial (Brettspiele, Rollenspielhefte, usw.) Zelte und Lagerzubehör. Ein vom KJR bezuschußtes Gerät ist frühestens nach 5 Jahren wieder bezuschußbar
- Nicht bezuschußt werden: Verbandsspezifische Literatur und vereinsspezifische Bekleidung, Banner u. Pokale, u.ä.. Anschaffung von Geräten und Materialien mit einem Wert über 400,- €. Reparaturen und Instandsetzungen an Kfz und Gebäuden
- Erforderliche Unterlagen: Bei Geräten: Beschreibung des anzuschaffenden Gegenstandes. Standort des Gegenstandes sowie Angaben über die Verfügungsgewalt. Bei Materialien: Beschreibung der vorgesehenen Verwendung.
- Höhe der Förderung: 50% in Ausnahmefällen 80% des Anschaffungswertes.
4. Sonderprojekte
Maßnahmen, die auf die vorangegangenen Richtlinien nicht zutreffen, können nach vorheriger Absprache mit dem Vorstand des Kreisjugendrings von Fall zu Fall bezuschußt werden (z B. Aktionstage, längerfristige Projekte, o.a.).
Schlußbemerkung
Der Antragsteller verpflichtet sich, die erhaltenen Mittel, entsprechend der Zweckbindung durch die Richtlinien, wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Der Kreisjugendring Gotha e.V. behält sich vor, die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel im Einzelfall zu überprüfen. Zur Beratung in Fragen der Antragstellung steht die Geschäftsstelle jederzeit gerne zur Verfügung.